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Beschäftigte / Beschäftigter (w/m/d) im Büro- und Schreibdienst bei dem Polizeirevier Weil am Rhein

Das POLIZEIPRÄSIDIUM FREIBURG sucht:
Beschäftigte / Beschäftigter (w/m/d) im Büro- und Schreibdienst

  • zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Vollzeit - unbefristet
  • Entgeltgruppe 5 TV-L

bei der Schutzpolizeidirektion - Polizeirevier Weil am Rhein.
WIR ÜBER UNS
Das Polizeipräsidium Freiburg mit seinen Organisationseinheiten nimmt im Bereich der Stadt Freiburg, der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach und Waldshut grundsätzlich alle polizeilichen Aufgaben wahr, soweit sie nicht dem Bundes- oder Landeskriminalamt oder der Bundespolizei zugewiesen sind. Die Besonderheit des Polizeipräsidiums Freiburg ist seine Lage im Dreiländereck Deutschland/Schweiz/Frankreich und den sich daraus ergebenden zusätzlichen Aufgaben. Beim Polizeipräsidium Freiburg sind derzeit rund 2.450 Personen beschäftigt.

IHRE AUFGABEN

Bei der Arbeit als Beschäftige / Beschäftigter im Büro- und Schreibdienst handelt es sich um eine verantwortungsvolle Tätigkeit zur Unterstützung der polizeilichen Alltagsarbeit. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Schreibarbeiten / Erstellung von Schriftstücken nach Vorlage, Diktat oder Audio-Dateien sowie Verschriftung von Videovernehmungen
  • Anlegen und Weiterleiten von Vorgängen im polizeilichen Vorgangsprogramm
  • Erledigung allgemeiner Büroarbeiten

IHR PROFIL

Vorausgesetzt wird:

  • Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur / zum Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement, Verwaltungsfachangestellten, Rechtsanwaltsfachangestellten oder eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung
  • Gute EDV-Kenntnisse, insbesondere ein sicherer Um-gang mit MS-Office-Produkten sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in fachspezifische Programme

Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:

  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Gute Beherrschung des Zehnfingersystems
  • Eigenständiges und eigenverantwortliches Handeln
  • Gute Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit, auch in Stresssituationen
  • Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft und Flexibilität

WIR BIETEN IHNEN

  • Seien Sie Teil der Polizei in Baden-Württemberg an einem spannenden und abwechslungsreichen Arbeitsplatz
  • Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 5. Bei Vorliegen einer entsprechenden Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren ist eine direkte Einstufung in der Erfahrungsstufe 3 möglich.
  • Einen sicheren Arbeitsplatz mit planbaren und verlässlichen Rahmenbedingungen
  • Eine flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
  • Ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Die Unterstützung Ihrer Mobilität mit dem JobTicket BW

BITTE BEACHTEN SIE
Das Polizeipräsidium Freiburg engagiert sich für Chancengleichheit i. S. d. Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (ChancenG).
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll.
JETZT BEWERBEN!
Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Onlinebewerbung bis 26.01.2025 unter Angabe der Kennziffer 2025-T-01
über unser BEWERBERPORTAL

KONTAKT

Bei Fachfragen:
EPHK Goeritz
Leiter des Polizeireviers Weil am Rhein
07621 9797 - 10
Bei Personalfragen:
Frau Götz oder Herr Himmelsbach
Referat Personal
0761 882 -1718, -1719
Weitere Informationen zum Polizeipräsidium Freiburg finden Sie unter: www.polizei-freiburg.de
Information zum Datenschutz bei Auswahlverfahren
Wir weisen darauf hin, dass wir Kosten, die Ihnen möglicherweise im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren / Vorstellungsgespräch entstehen, nicht erstatten können. Nach Abschluss des Verfahrens werden alle Unterlagen vernichtet, eine Rücksendung erfolgt nicht

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Veröffentlicht am 05.01.2025

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