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Fachkraft der Sozialen Arbeit (m/w/d) im Allgemeinen Sozialen Dienst, Fachdienst Jugendgerichtshilfe

Der Landkreis Neunkirchen stellt ein:
Fachkraft der Sozialen Arbeit (m/w/d)
für den Einsatz im Allgemeinen Sozialen Dienst, Fachdienst Jugendgerichtshilfe, im Kreisjugendamt des Landkreises Neunkirchen. Es handelt sich um eine unbefristete Stelle in Vollzeit (39h/Woche). Die Stelle kann auch mit Teilzeitkräften besetzt werden, soweit Flexibilität in der Arbeitszeiteinbringung und Abstimmung zwischen den Teilzeitkräften sichergestellt ist. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe S 12 TVöD-SuE (Sozial- und Erziehungsdienst).

Aufgaben

  • Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren / Jugendgerichtshilfe gem. §§ 1,2,52 SGB VIII und § 38 JGG
  • Sozialpädagogische Beratung und Betreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen/Heranwachsenden und ihren Familien vor und während des Strafverfahrens alltagsorientierte Beratung
  • Kooperation mit Allgemeinem Sozialen Dienst bei Hilfen nach SGB VIII
  • Einleitung und Hilfeplanung bei Hilfen nach SGB VIII für Inhaftierte ohne festen Wohnsitz
  • Gefährdungseinschätzungen in Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst
  • Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung und bei Stellungnahmen nach dem SGB VIII
  • Zusammenarbeit mit Institutionen, Bewährungshelfern und Gerichte
  • Netzwerk- und Gremienarbeit
  • Bereitschaftsdienst im Rahmen des allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamts

Voraussetzungen

  • Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik (z. B. Bachelor of Arts) oder vergleichbares Studium im sozialen bzw. pädagogischen Bereich
  • Ausgeprägte soziale Kompetenz, psychische Belastbarkeit, Teamfähigkeit
  • Fundierte Anwenderkenntnisse in den Office-Anwendungen (Excel, Word, Outlook, PowerPoint etc.)
  • Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft einen PKW für Dienstfahrten gegen Fahrtkostenerstattung einzusetzen

Was wir bieten

  • Echte Work-Life-Balance mit flexiblen Arbeitszeiten
  • Familienfreundliches Arbeitsumfeld
  • Angenehme wertschätzende Arbeitsatmosphäre in einem motivierten Team
  • Abwechslungsreiche Tätigkeit in einer dynamischen Arbeitswelt
  • Umfangreiches Fort-und Weiterbildungsprogramm
  • Strukturierte Einarbeitung innerhalb des Teams
  • Gesicherter Arbeitsplatz mit attraktiver Vergütung
  • Jahressonderzahlung und zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
  • Vergünstigtes Job-Ticket
  • Teilnahme am Dienstrad-Leasing

Allgemeine Angaben (gelten für alle Stellenausschreibungen):
Der Landkreis Neunkirchen wurde 2022 mit dem Saarländischen Gütesiegel der IHK Saarland als „Familienfreundliches Unternehmen“ ausgezeichnet. Im Rahmen der beruflichen Frauenförderung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte/Gleichgestellte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Angaben über ehrenamtliche Tätigkeiten sind ausdrücklich erwünscht.
Bitte geben Sie insbesondere bei der Ausschreibung mehrerer Stellen explizit an, für welche der ausgeschriebenen Stellen Sie sich interessieren.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 01.12.2024 ausschließlich über die Onlineplattform www.interamt.de unter der Angebots-ID 1220159.
Bewerbungen über den Postweg oder per eMail können nicht berücksichtigt werden. Damit das Auswahlverfahren umfänglich und zeitnah durchgeführt werden kann, ist unbedingt darauf zu achten, dass der Interamt Bewerberbogen vollständig ausgefüllt wird.
In der Bewerbungsphase wird (fast) ausschließlich per eMail kommuniziert. Bitte überprüfen Sie in dieser Zeit regelmäßig Ihren eMail-Posteingang sowie Spam-Ordner.
Für Fragen sind die Mitarbeiter/-innen des Personalamtes zu den üblichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 06824 / 906-0 oder unter personalamt@landkreis-neunkirchen.de per eMail erreichbar.
Umfassende Informationen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV0) entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten.
Information zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren des Personalamtes des Landkreises Neunkirchen.
Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Landkreis Neunkirchen
Wilhelm-Heinrich-Str. 36
66564 Ottweiler
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Landkreis Neunkirchen
Dominik Hunsicker
Wilhelm-Heinrich-Str. 36
66564 Ottweiler
Telefon: 06824 / 906 - 1114
E-Mail: datenschutz@landkreis-neunkirchen.de
Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherungsdauer:
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie eine mögliche Einstellung erforderlich. Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Da wir im Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die mögliche Folge einer Nichtbereitstellung, dass wir Sie als Bewerberin oder Bewerber nicht berücksichtigen können.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung beruht auf den Artikeln 6 Abs. 1 Buchstabe b und 88 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes bzw. den §§ 95 bis 102 des Saarländischen Beamtengesetzes.
Sollten Sie nicht eingestellt werden, werden Ihre personenbezogenen Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.
Art der gespeicherten Daten sowie Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer Daten:
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Bewerbung per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung gestellt haben, in dem für die Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlichen Umfang, sowie ggf. gefertigte Notizen im Rahmen der Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Innerhalb des Geschäftsbereiches des Landkreises Neunkirchen erhalten diejenigen Stellen Ihre personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang, die an der Durchführung des Auswahlverfahrens zu beteiligen sind (z.B. Personalrat, Frauenbeauftragte, ggf. Schwerbehindertenvertretung, ggf. Führungskräfte bzw. Fachverantwortliche, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, ggf. Mitglieder der Auswahlkommission, ggf. Betriebsarzt).
Ihre Rechte:
Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die bei uns über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung falscher Daten nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.
Darüber hinaus haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bewerbung jederzeit zu widersprechen (Artikel 21 Absatz 1 DSGVO). Das wird jedoch zur Folge haben, dass Sie in einem Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können.
Ein Antrag zur Geltendmachung der o.g. Rechte bzw. die Einlegung eines Widerspruchs kann postalisch oder per E-Mail an den Landkreis Neunkirchen, Personalamt, Wilhelm-Heinrich-Str. 36 in 66564 Ottweiler, E-Mail: personalamt@landkreis-neunkirchen.de, übermittelt werden.
Ihnen steht des Weiteren nach Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über eine aus Ihrer Sicht rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.
Anschrift der Aufsichtsbehörde:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken Telefon: 0681/94781-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de

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Veröffentlicht am 11.11.2024

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