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Leitung des Ordnungs- und Bürgeramtes (m/w/d)

S T E L L E N A U S S C H R E I B U N G
Sie wünschen sich einen sicheren, zukunftsträchtigen Arbeitsplatz, bei dem Sie das kommunale Umfeld Spiesen-Elversbergs unmittelbar positiv und langfristig beeinflussen und mitgestalten können?
Bei der Gemeinde Spiesen-Elversberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der

Leitung des Ordnungs- und Bürgeramtes (m/w/d)

zu besetzen.
Sie benötigen insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Laufbahnbefähigung zur/m Beamten/in (m/w/d) des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes
  • Einschlägige Erfahrungen in Personalführung
  • Gute Rechts- und Fachkenntnisse im Saarländischen Polizeigesetz, Straßenverkehrsrecht (StVO, StVG), allgemeinen Verwaltungsrecht sowie Kommunalrecht
  • Ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfreude
  • Hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
  • Mobilität (Führerschein und eigenes Kraftfahrzeug)

Wir bieten Ihnen

  • Eine Vollzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von zurzeit 40 Stunden
  • Die Besoldung erfolgt bis zur Besoldungsgruppe A 12 bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen
  • Eine verantwortungsbewusste, interessante und vielseitige Tätigkeit in einem innovativen Umfeld
  • Flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung
  • Arbeitsplatzsicherheit
  • Vielfältige Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement

Das Aufgabengebiet umfasst:
Die Leitung der folgenden Aufgabengebiete:

  • Ordnungsamt: Polizeirecht, Straßenverkehrsrecht, Bußgeldangelegenheiten
  • Kommunaler Ordnungsdienst
  • Gewerbeamt
  • Bürgerbüro
  • Obdachlose/Asylangelegenheiten
  • Feuerwehrangelegenheiten
  • Wahlen

Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören insbesondere:

  • Planung, Vorbereitung und Durchführung von Wahlen
  • Erstellen von Satzungen und Verordnungen (z.Bsp. Brandschutzsatzung)
  • Prüfung und Anordnung von Zwangsmaßnahmen
  • Bewirtschaftung der Haushaltsmittel
  • Bearbeitung von Rechtsfällen insbesondere Prüfung der Begründetheit von Widersprüchen und sich daraus ergebender Abhilfe- oder Widerspruchsbescheide
  • Vertretung vor Gericht
  • Führung von Bürgergesprächen
  • Gremienarbeit

Die Aufgabenstellung des Amtes erfordert eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, insbesondere mit Polizeiinspektionen, Landkreis, Gesundheitsamt, Landesverwaltungsamt, IHK, HWK und Ministerien.
Die Aufgabenerfüllung verlangt ein hohes Maß an Engagement, Führungsqualität, soziale Kompetenz in der Mitarbeiterführung, Durchsetzungs- und Überzeugungskraft, ausgeprägtes Organisationstalent, Team- und Konfliktfähigkeit.
Bei der Erledigung der Arbeiten fällt auch Dienst außerhalb des in der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit der Mitarbeiter der Gemeinde Spiesen-Elversberg festgelegten Arbeitszeitrahmens an. Die Bereitschaft hierzu wird erwartet.
Angaben über ehrenamtliche Tätigkeiten werden erbeten.
Schwerbehinderte BewerberInnen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei der Gemeinde Spiesen-Elversberg besteht ein Frauenförderplan. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit nutzt die Gemeinde Spiesen-Elversberg das Online-Verfahren für den Bewerbungsprozess. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise) senden Sie bitte bis spätestens Montag, den 06. Januar 2025, über unser Bewerbungstool. In der Stellenausschreibung auf unserer Internetseite www.spiesen-elversberg.de/rathaus/stellenausschreibungen/ gelangen Sie zum Online-Bewerbersystem und werden automatisch durch das Verfahren geleitet. Sollten Sie das Bewerbertool nicht nutzen wollen, senden Sie Ihre Bewerbung postalisch an die Gemeinde Spiesen-Elversberg, Personalamt, Hauptstraße 116, 66583 Spiesen-Elversberg.
Da die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden, bitten wir auf die Übersendung von Originalen, Klarsichthüllen, Schnellheftern u. Ä. zu verzichten. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet. Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Gez.
Huf
Bürgermeister

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Veröffentlicht am 10.12.2024

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