Sozialarbeiter / Sozialpädagoge (m/w/d) in der Jugendgerichtshilf...
Rhein-Lahn-Kreis
Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 550 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten.
Das Kreishaus und damit Ihr möglicher zukünftiger Arbeitsplatz liegt auf einer grünen Insel in der Lahn. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird.
Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems ist bei der Abteilung 5 - Jugend und Familie - im Referat 52 (Soziale Dienste) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als
Sozialarbeiter / Sozialpädagoge (m/w/d) in der Jugendgerichtshilfe, EG S12
zu besetzen.
Entgelt / Besoldung: EG S12 TVöD SuE
~49.500,- bis ~67.600,- /€/Jahr
Wochenarbeitszeit:39 Wochenstunden
Starttermin:nächstmöglich
Die Jugendgerichtshilfe nimmt als neutraler Vertreter der Jugendhilfe von Beginn an am gesamten Verfahren gegen jugendliche und heranwachsende Straftäter teil. Sie informiert das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft über die beschuldigte Person und vermittelt in enger Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen und der betroffenen Person. Sie stellt für das Gericht eine wichtige Entscheidungshilfe dar, da sie als objektiver Dritter in der Hauptverhandlung gehört wird und einen Vorschlag bezüglich einer Entscheidung äußert.
ANGEBOT
- gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten und Homeoffice
- krisensicherer, unbefristeter Arbeitsplatz mit verlässlichen Rahmenbedingungen
- strukturierte Einarbeitung in einem freundlichen Team
- ausreichend kostenfreie Parkplätze und gute Anbindung an den ÖPNV (Bus & Bahn)
- hauseigene Kantine
- Zulage nach dem TVöD-SuE, Jahressonderzahlung & Leistungsprämie
- Vermögenswirksame Leistungen
- zusätzlich finanzierte Altersvorsorge
- Jobrad-Leasing
- Gesundheitskurse für Mitarbeiter*innen und vieles mehr...
AUFGABEN
- Beratung u. Begleitung für jugendliche und heranwachsende Straftäter einschließlich der Personensorgeberechtigten während des gesamten Strafverfahrens
- Zusammenarbeit mit Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei und Bewährungshelfern
- Kontakt zu den Jugendlichen und Heranwachsenden während des Vollzugs von Urteilen und Beschlüssen
- Exploration der Persönlichkeit und der Lebenswelt der beschuldigten Person
- Geltendmachung der erzieherischen, sozialen und pädagogischen Gesichtspunkte in einem Jugendgerichtshilfebericht
- Vortrag in den jugendgerichtlichen Hauptverhandlungen
- Äußerungen/Vorschläge zu Urteilen und Maßnahmen, die ergriffen werden sollten
- Beschleunigtes Tätigwerden und Berichte in Haftsachen
- Vermittlung und Überwachung von Auflagen und Weisungen (z.B. Sozialdienst, Drogenscreenings, Betreuungshelfer), sowie Einwirkung auf den Jugendlichen/Heranwachsenden zur Erfüllung der Auflagen und Berichterstattung an Gericht und Staatsanwaltschaft bei Nichterfüllen der Auflagen
VORAUSSETZUNGEN
- Studium in Sozialer Arbeit oder Pädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Berufseinsteieger (m/w/d)
- Gesetzeskenntnisse, insbesondere im JGG, SGB VIII und StGB
- Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, den privaten PKW gegen Fahrtkostenerstattung nach TVöD für dienstliche Zwecke einzusetzen
ERWARTUNGEN
- Selbständige und an Klienten orientierte Arbeitsweise
- Einfühlungsvermögen
- Verantwortungsbereitschaft und sicheres Auftreten vor den Gerichten und gegenüber anderen Institutionen/Behörden
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Gute Kenntnisse der gängigen Softwareprogramme
- Bereitschaft, sich in die Software der JGH einzuarbeiten
- Interkulturelle Kompetenz
- Sicherheit im Umgang mit den relevanten Gesetzen
VERFAHRENSHINWEISE
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz ganztägig durch eine Teilzeitkraft besetzt sein muss und alle Tätigkeiten in enger Kooperation zu erledigen sind, was ein hohes Maß an Verantwortung und Einsatzbereitschaft erfordert. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Entsprechende Vorstellungen zur Aufteilung der Arbeitszeit bitte bei einer Bewerbung anzugeben.
Wenn Sie die Kreisverwaltung Rhein-Lahn durch Ihre Mitarbeit unterstützen wollen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 12.01.2025.
Für Fragen steht Ihnen Frau Ruth Carl unter der Telefonnummer: 02603/972-240 gerne zur Verfügung.
UNSER ANGEBOT
flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit)
Bezahlung nach TVöD bzw. LBesG
Vermögenswirksame Leistungen
zusätzlich finanzierte Alters-vorsorge
viele Teilzeitmodelle
zwei Beförderungstermine für Beamte pro Jahr
kostenfreie Parkplätze
gute Anbindung an den ÖPNV (Bus & Bahn)
Telearbeit
Jahressonderzahlungen & Leistungsprämien
krisensicherer Arbeitsplatz
Gesundheitskurse für
Mitarbeiter*innen
Kreisverwaltung
des Rhein-Lahn-Kreises Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems
Telefon: 02603/972 -261 / -166 / -164
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.